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  • AutorenbildSebastian Öhner

Abtreibungsrecht gekippt – die Entscheidung des U.S. Supreme Court


Diese Woche verabschiedete der U.S. Supreme Court, also das oberste Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika, eine (gelinde gesagt) höchst umstrittene Entscheidung. Sie kippten das im Jahr 1973 erlassene Urteil „Roe v. Wade“, mit der im gesamten Land Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht wurden. Das Urteil löste eine Welle der Empörung aus, die auch über die Landesgrenzen der Vereinigten Staaten hinaus wirkt.


In seiner Entscheidung vom 22. Jänner 1973 „Roe v. Wade“ traf der U.S. Supreme Court eine weitreichende Entscheidung: Er urteilte, dass das in der Verfassung vorgesehene Recht auf Privatsphäre auch das Recht auf eine Abtreibung umfasst. Die Entscheidung hat es also praktisch verunmöglicht, dass einzelne Bundesstaaten Abtreibungen gesetzlich verbieten.


Nun kam es jedoch zu einer Wende. Auslöser für das diese Woche ergangene Urteil war die Klage einer (der einzigen) Abtreibungsklinik in Mississippi aufgrund eines Gesetzes dieses Bundesstaats, das Schwangerschaftsabbrüche nach der 15 Schwangerschaftswoche verbot. Der Fall gab dem U.S. Supreme Court Anlass, sich erneut mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Verfassung der Vereinigten Staaten ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch kennt. Die Antwort lautete diesmal: Nein. . Dadurch ist es also wieder möglich, dass einzelne Bundesstaaten Gesetze verabschieden, die Schwangerschaftsabbrüche verbieten oder sehr stark einschränken.


Warum hat die Entscheidung des Supreme Court so viel Gewicht?


Der Grund, weshalb das Urteil des Supreme Court derartig große Auswirkungen hat, hängt mit der Konzeption des amerikanischen Rechtssystems zusammen. Anders als in Österreich, gibt es in den Vereinigten Staaten ein so genanntes „Case Law“-System. Das beutetet, dass mit jeder gerichtlichen Entscheidung Recht geschaffen wird. Jede Richterin ist also in weiterer Folge an gleichartige, bereits entschiedene Urteile (eines höheren oder zumindest gleichrangigen Gerichts) gebunden. Wie sich aber schon am Beispiel „Roe v. Wade“ zeigt, können solche in gleichartigen Fällen ergangene Urteile („precedents“) auch wieder durch ein nachfolgendes Urteil aufgehoben werden.


Im Gegensatz dazu gibt es in Österreich keine vergleichbare Bindungswirkung von Gerichtsurteilen: Richterinnen sind nur an das Gesetz gebunden, nicht an Gerichtsentscheidungen. Sie können also trotz eines gleichartig gelagerten (oder sogar identischen) Falles anders entscheiden. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass auch hierzulande praktisch gesehen vor allem höchstgerichtliche Entscheidungen oftmals als wichtiger Anhaltspunkt für darauffolgende ähnliche Entscheidungen herangezogen werden – dies ist wichtig, um Vorhersehbarkeit für die Rechtssuchenden zu schaffen. Von einer durch mehrere Urteile etablierten Rechtsprechungslinie („ständige Rechtssprechung“) wird ein Gericht nur selten und aus besonderen Gründen abweichen.


Zudem ist die besondere Tragweite der Entscheidung auch der Kompetenzverteilung innerhalb der Vereinigten Staaten geschuldet. Den Bundesstaaten kommen nach dem US-amerikanischen System weitreichende Aufgaben zu. Sie haben dabei unter anderem auch eine sehr weitreichende Gesetzgebungskompetenz. Dies führt dazu, dass es zum Beispiel auch in so essentiellen staatlichen Angelegenheiten wie der Gewährleistung eines Rechts auf Abtreibung, stark variierende Regelungen zwischen den Bundesstaaten geben kann.


Trotz des auch in Österreich vorherrschenden Föderalismus, der den Bundesländer eine starke Rolle in der Gesetzgebung zuspricht, wäre eine so großes Auseinanderklaffen bei derartigen Rechtsfragen nicht möglich. Für das Gesundheitswesen ist in Österreich gemäß Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes grundsätzlich der Bund zuständig.


Wirkt sich die Debatte auch auf die Österreich aus?


Wie beschrieben sind die rechtlichen Voraussetzungen in Österreich nur schwer mit jenen in den Vereinigten Staaten vergleichbar. Das bezieht sich sowohl auf die Ausgestaltung des rechtlichen Systems an sich, als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch.


Wie der Schwangerschaftsabbruch in Österreich geregelt ist, wurde in dem Text „Schwangerschaftsabbruch in Österreich – verboten und doch erlaubt?“ durch Niki Handig schon sehr gut und verständlich geschildert. Kurz gesagt ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich zwar grundsätzlich verboten. Es bestehen aber so starke Ausnahmen von dem Verbot, dass im Ergebnis ein liberales Abtreibungsrecht vorliegt.


Was nun aber auch in Österreich diskutiert wird ist, ob der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden soll. Zum Teil wird ebenso eine Änderung der bestehenden „Fristenlösung“ angedacht. Dabei könnte die Frist innerhalb der eine Abtreibung ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann, verändert werden.


Kurz gesagt:


  • In der U.S. Supreme Court Entscheidung wurde das bis dato vorherrschende, bundesweit geltende Recht auf Abtreibung gekippt. Jeder Bundesstaat kann somit nun seine eigenen gesetzlichen Regelungen bezüglich Abtreibungen schaffen und Schwangerschaftsabbrüche auch gänzlich verbieten.


  • Da die Vereinigten Staaten, anders als zB Österreich, ein „Case Law“-System haben, wurde mit der Entscheidung tatsächlich neues Recht geschaffen. US-amerikanische Richterinnen sind also aktuell in gleichartigen Fällen an die Entscheidung des Supreme Courts gebunden.


  • In Österreich ist das Abtreiben unter gewissen Umständen erlaubt – es besteht ein liberales Abtreibungsrecht. Es wird zudem auch diskutiert die bestehenden Regelungen noch auszuweiten.

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